💡 Ist Ihre Magnetisierung bereit für die E-Rechnung?

Seit 01.01.2025 gilt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Amagno erfüllt diese Vorgabe. Aber Achtung: Beim ZUGFeRD-Format kann das optische PDF von den XML-Daten abweichen. Maßgeblich für das Finanzamt ist immer der elektronische Datensatz. Fehler im XML gefährden schlimmstenfalls den Vorsteuerabzug.

Hier ein Auszug aus der GoBD:

Bei hybriden Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD) enthält das Dokument sowohl eine bildliche Darstellung (PDF) als auch einen strukturierten Datensatz (XML).
Gemäß den GoBD (BMF-Schreiben vom 14.07.2025, Rz. 118 ff.) gilt:
Der strukturierte Teil (XML-Datensatz) ist das führende Rechnungsdokument.
Weichen PDF und XML voneinander ab, sind die Angaben des XML maßgeblich.
Das PDF dient ausschließlich der Visualisierung und wird nur dann zusätzlich aufbewahrt, wenn es steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält, die im XML fehlen (Anmerkung Brain-Power: Dies betrifft X-Rechnungen).

⚡ Smart Move: Magnetisierung richtig ausrichten

1. XML-Daten als Grundlage nutzen

In den Basisdokumentdaten finden Sie “Dokumentart (Code)”. Diese Codes verwenden Sie für den Dokumenttyp in der Magnetisierung. Welcher Code welchen Dokumenttyp bezeichnet, finden Sie am Ende dieses Blogs.

2. Eigene Profile für E-Rechnungen anlegen

Theoretisch reicht ein Magnetisierungs-Profil für alle E-Rechnungen. Prüfen Sie vorab, ob alle derzeit abgefragten Merkmale als XML-Daten angeboten werden. Ist das nicht der Fall, gibt es verschiedene Möglichkeiten, künftig E-Rechnungen zu magnetisieren. Dies erfordert evtl. auch Anpassungen in Ihrem Workflow, damit E-Rechnungen weiterhin den gewohnten Ablauf im Workflow gehen.

3. Bestehende Profile überarbeiten

Überlegen Sie, ob ein Löschen aller Magnetisierungsprofile erforderlich ist, damit E-Rechnungen auch über die E-Rechnungsprofile magnetisiert werden. Profile, die über Jahre die Rechnung als optische PDF verarbeitet haben, lassen sich evtl. nicht in den Hintergrund drängen. Wenn ein Lieferant bisher seine Rechnungen als optisches PDF versendet hat und nun die XML-Daten für das ZUGFeRD-Format ergänzt, besteht die Möglichkeit, dass AMAGNO weiterhin das optische PDF magnetisiert. Dies könnte zu GoBD-Abweichungen

4. XML und PDF gemeinsam speichern

Bei X-Rechnungen sollten immer XML- und PDF-Datei gemeinsam im DMS gespeichert werden.
So ist jederzeit nachvollziehbar, dass beide zusammengehören (die PDF-Datei als Rechnungsanhang speichern, damit kein Duplikatsproblem erkannt wird).

5. Pflichtfeldprüfungen in Amagno nutzen

Nutzen Sie Pflichtfeldprüfungen in Amagno. So stellen Sie sicher, dass unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen sofort erkannt werden.

6. Workflows an XML-Werte koppeln

Binden Sie Ihre Workflows an zentrale XML-Werte wie Rechnungsnummer, Betrag und Lieferant.
So prüfen Sie automatisch steuerlich relevante Daten – nicht nur die optische Darstellung.

7. §14 UStG beachten

Nehmen Sie alle Pflichtangaben nach §14 UStG (z. B. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsempfänger) in die Magnetisierung oder den Eingangsstempel auf.
Am Ende des Beitrags finden Sie eine vollständige Übersicht der Pflichtangaben.

📌 Fazit: GoBD-konforme E-Rechnungsverarbeitung in der Praxis

So stellen Sie sicher, dass Ihre E-Rechnungen GoBD-konform verarbeitet werden – und minimieren steuerliche Risiken. Gleichzeitig schaffen Sie klare Prozesse, weniger manuellen Prüfaufwand und mehr Transparenz in der Rechnungsverarbeitung.

Mit der XML-basierten Magnetisierung nutzen Sie die Vorteile der Automatisierung:

  • ⚖️ Rechtssicherheit – GoBD-konforme Verarbeitung und Einhaltung von §14 UStG

  • 🔄 Automatisierte Prozesse – weniger manueller Prüfaufwand, schnellere Freigaben

  • 🔍 Transparenz – jederzeit nachvollziehbare Datenflüsse und revisionssichere Ablage

  • Fehlerreduzierung – Pflichtfeldprüfungen erkennen unvollständige Rechnungen sofort

  • ⏱️ Zeitgewinn – beschleunigte Workflows und effiziente Abläufe

  • 🏛️ Stabile Basis – solide Grundlage für die weitere Digitalisierung der Finanzprozesse

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📑 Codes und Pflichtangaben für die E-Rechnung

Damit E-Rechnungen korrekt verarbeitet und rechtssicher archiviert werden können, braucht es ein klares Verständnis der relevanten Codes und Pflichtangaben. Der E-Rechnungsstandard EN16931-1 definiert, welche Dokument- und Zahlungscodes genutzt werden müssen. Gleichzeitig schreibt §14 UStG verbindliche Pflichtfelder vor. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Die wichtigsten Dokumenttypen-Codes nach EN 16931 (für ZUGFeRD/XRechnung) sind:

Diese Codes sind im E-Rechnungsstandard festgelegt und werden für die Magnetisierung des Dokumenttyps benötigt:

Code Bedeutung (deutsch) Typischer Einsatz
380 Handelsrechnung Standard-Rechnung
381 Gutschrift Korrektur einer Rechnung
382 Belastungsanzeige Nachbelastung ohne neue Leistung
383 Korrigierte Rechnung Berichtigte Version einer Rechnung
384 Anzahlungsrechnung Teilrechnung vor Leistungserbringung
386 Proforma-Rechnung Ohne Zahlungsaufforderung, z. B. für Zoll
389 Gutschrift (§14 Abs. 2 UStG) Rechnungsausstellung durch den Leistungsempfänger
751 Stornorechnung Aufhebung einer vorigen Rechnung

2. Wichtige Zahlungs-Codes

Die gängigsten Zahlungsarten im Rahmen der E-Rechnung:

Code Beschreibung
30 Credit transfer – allgemeiner Code für Überweisung (auch international, Fremdwährung)
31 Debit transfer – allgemeine Lastschrift (auch international)
58 SEPA credit transfer – SEPA-Überweisung (nur EUR, nur SEPA-Länder)
59 SEPA direct debit – SEPA-Lastschrift

3. Pflichtangaben nach §14 UStG (Auszug)

Folgende Angaben müssen in einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein:

  • 🏢 Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des leistenden Unternehmens

  • 🔑 Steuer-Nummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmens

  • 📅 Rechnungsdatum

  • 🧾 Rechnungsnummer

  • 🚚 Lieferdatum oder Leistungszeitraum

  • 📦 Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung

  • 💶 Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen

  • 📊 Angewendete Steuersätze und Hinweis auf Steuerbefreiung

  • 💡 Vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto)

(Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit)